Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Johann-Simonis Naturfreundeferienheim, 21220 Maschen, Rahlande 32 bezeichnet das Online-Angebot von den Naturfreunde Hamburg e.V. (als Vermieter) auf den Internetseiten unter den Domains

Die AGB gelten bei kurzfristiger und langfristiger Vermietung des in 21220 Seevetal-Maschen ansässigen Ferienheimes mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei dem Ferienheim um eine hotelähnliche Anlage mit einer zweckmäßigen und guten Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen mittleren Komfort und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund. Insbesondere für Familien geeignet; jedoch auch Geschäftsreisende, Seminare, Schulklassen und Kindergärten sind bei uns gut untergebracht.

Beherbergungsvertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung eines Zimmers oder mehrerer Zimmer  nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis – den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Die Verfügbarkeit der Übernachtungsmöglichkeiten kann ausdrücklich nicht garantiert werden, der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein spezielles Zimmer.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

§1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 3-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Übernachtungsmöglichkeiten in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Übernachtungsmöglichkeit trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Übernachtungsmöglichkeiten baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Übernachtungsmöglichkeit nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§3a. Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei, und berechnen danach bei Stornierung 5-2 Wochen vorher 50%, und bei kurzfristiger Stornierung 2-0 Wochen vorher 100% des vereinbarten Mietpreises abzüglich der ersparten Eigenkosten.

§4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Es kann auch ein Übernachtungspreis vereinbart werden. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Übernachtungsmöglichkeit ab 12 Uhr oder nach Vereinbarung zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Übernachtungsmöglichkeit bis 09.30 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

§5. Entstehen in den Zimmern entstandenen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

§6. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§7. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich das Naturfeundeferienheim befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Seevetal. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§8. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung Ihres Zimmers oder Ihrer Zimmerkontingente, in dem Sie diese bei der unten empfohlenen Versicherung abschließen.

Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.

Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München geschickt wird.


Impressum

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Kontaktinformation

Telefon
++49 (0) 4105 842 84
Postadresse
Naturfreundehaus Maschen, 21220 Maschen, Rahlande 32-40
E-Mail
Reservierung und Information: info@Naturfreundehaus-Maschen.de